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Hilfe bei Überschuldung und drohender Zwangsvollstreckung

Schuldnerberatung

Bei der Schuldnerberatung hilft der ASB Menschen, die finanzielle Probleme haben und von Überschuldung bedroht sind. Anerkannte Stelle gem. § 305 Insolvenzordnung (InsO)

Der Weg in die Schuldenfalle beginnt meist harmlos mit Ratenkäufen, Leasingverträgen oder Anschaffungen, die über einen Bankkredit finanziert werden. Schnell kann es so zu Zwangsvollstreckungsverfahren wie Konto- und Lohnpfändung kommen. In solchen Situationen gibt die Schuldnerberatung des ASB Hilfe und Rat, wie es weitergehen kann.

Überschuldung hat viele Ursachen:

  • Arbeitslosigkeit
  • Trennung/Scheidung
  • Krankheit/Tod
  • Sinkendes Einkommen
  • Steigende Kosten
  • Das Überschätzen eigener finanzieller Möglichkeiten
  • Mangelnde finanzielle und rechtliche Kenntnisse
  • Gescheiterte Selbstständigkeit
  • Und, und, und


Überschuldung hat viele Folgen:

  • Die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen können nicht mehr eingehalten werden
  • Banken kündigen Kredite und / oder das Girokonto
  • Rechtsanwält:innen und Inkassounternehmen schalten sich ein
  • Das Geld wird immer knapper
  • Weitere Kredite werden aufgenommen
  • Mit dem/ der Gerichtsvollzieher:in muss gerechnet werden, Lohn oder Gehalt werden gepfändet
  • Der Arbeitsplatz geht verloren
  • Miete und Strom können nicht mehr gezahlt werden
  • Die Schulden wachsen über den Kopf


Unser Beratungsansatz: Es gibt immer Lösungen

Nach unserem Verständnis von Beratung gibt es tatsächlich immer Lösungen. Beraten heißt für uns begleiten. Mit Ihnen zusammen erarbeiten wir auf kreative Art und Weise die für Sie maßgeschneiderte Lösung. Dabei erwarten wir von Ihnen den gleichen Einsatz, den auch wir für Sie leisten.

Denn nur, wenn Sie Verantwortung übernehmen, können wir erfolgreich sein. Wir beraten Sie und verstehen uns dabei mit Ihnen auf Augenhöhe. Wir holen Sie da ab, wo Sie stehen und nutzen Ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse, Geschicke, Erfahrungen, Talente, Neigungen und Stärken.

Örtlich zuständig sind wir für den Rhein-Erft-Kreis.


Wir bieten Ihnen:

  • Vertrauen und Offenheit
  • Absolute Verschwiegenheit
  • Alle Informationen vertraulich zu behandeln
  • Humor


Wir erwarten von Ihnen:

  • Alle vorhandenen Unterlagen mitzubringen
  • Aktiv mitzuarbeiten
  • Termine und Vereinbarungen einzuhalten


Zur Zeit können wir unsere Beratung noch kostenfrei anbieten.