Jugendliche am SchreibtischJugendliche am Schreibtisch
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Schulbegleitung/Integration Schulbegleitung-Integrationshilfe

Die Dienststelle Aldenhoven ist die zweite Dienststelle des ASB Regionalverbandes Rhein-Erft/Düren e.V. im Kreis Düren.

Schwerpunktmäßig bietet der ASB in dieser Dienststelle die Integrationshilfe im Rahmen der Schulbegleitung an. Neben der Integrationshilfe werden "Erste Hilfe-Ausbildungen" und der Aufbau einer "ehrenamtlichen Sanitätsgruppe" angeboten.

Der ASB Regionalverband Rhein/ Erft-Düren e.V bietet seit über 10 Jahren im Rahmen der Inklusion Schulbegleiter/Innen – Integrationshelfer/Innen an, um eine individuelle Unterstützung der Kinder und Jugendlichen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung an Regelschulen, Förderschulen und Kindergärten zu gewährleisten.

Aufgaben der Schulbegleitung

Wir begleiten, unterstützen und fördern Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in allen beeichen des schulischen Alltags:

  • Unterstützung bei der Arbeitsorganisation und der Verwendung von Arbeitsmaterialien
  • Unterstützung beim Aufgabenverständnis
  • Stärkung des Durchhaltevermögens
  • Ruhephasen ermöglichen
  • Hilfe in Konfliktsituationen
  • Förderung der Empathiefähigkeit
  • Erkennen und Vermeiden von Überforderungssituationen
  • Hilfestellung im Kontakt mit Mitschüler:innen
  • Emotionale Stabilisierung

Qualitätsmerkmale

Wir bieten Schulbegleitung für Kinde rund Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII oder §pp i. V. mit §75, 112 SGB IX an.

Di Ziele der Schulbegleitung sind:

  • die Ermöglichung der Teilhabe am schulischen Bildungsangebot
  • die Integration der Schüler:innen in ihr soziales Umfeld
  • die Stärkung der Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit der Schüler:innen
  • eine bedarfsgerechte Unterstützung; so viel Hilfe wie nötig und so wenig wie möglich

Der Weg zur Schulbegleitung

Nach Feststellung des Grades der Beeinträchtigung durch eine ärztliche Uersuchung bei einem:einer Facharzt:ärztin und dem gemeinsamen Entschluss von Eltern un Schule, dass eine Schulbegleitung eine sinnvolle Unterstützung für den:die Schüler:in darstellt, stellen die Eltern für ihr Kind einen Antragb auf Integrationshilfe beim zuständigen Kostenträger, dem Jugend- oder Sozialamt.

Nach Bedarfsprüfung und Bewilligung durch den Kostenträger wenden sich die Erziehungsberechtigen des:der Schüler:in mit der Leistungsbewilligung an einen Anbieter für Integrationshilfe. Die Eltern haben das Wunsch- und Wahlrecht sich für uns als Leistungsanbieter zu entscheiden.

Wir erhalten im Anshcluss den Bescheid vom Kostenträger und finden in Abstimmung mit den Eltern eine Integrationskraft.

Unser Angebot

  • passgenaue Hilfen am Bedarf des Kindes orientiert
  • zielgerichtetes und transparentes Arbeiten
  • fachliche Begleitung der Mitarbeiter:innen durch pädagogische Fachkräfte
  • enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen, Trägern und allen am Hilfeplan Beteiligten

Kosten

Die Schulbegleitung ist gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe und wird vom zuständigen Träger finanziert.

Ansprechpartner*in

Dominika ChebbiDienststellenleitung

Schulbegleitung
An der Bleiche 4
52457 Aldenhoven

02464/5859820
schulbegleitung(at)asb-erft.eu